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NIS2 und NISG 2026
NISG verlangt mehr als Technik.
NISG betrifft nicht nur Technik. Das Gesetz verlangt technische, operative und organisatorische Maßnahmen, die ineinandergreifen: abgesicherte Systeme, tragfähige Abläufe, geschulte Menschen und eine nachvollziehbare Dokumentation darüber, dass all das im Betrieb tatsächlich gelebt wird.
Preemity setzt bei ausgewählten personellen und organisatorischen Maßnahmen an. Wir unterstützen Sie dort, wo Cyber-Resilienz im Arbeitsalltag ankommen muss, ohne daraus ein eigenes IT-Projekt zu machen.
Thomas Schartner, MSc
Cyber-Resilienz-Spezialist für KMU. Cybersecurity | Incident Response | Business Continuity
Menschen und Verhalten
Kurze Schulungseinheiten und realistische Tests, damit Sicherheitsverhalten im Alltag ankommt.
Erkennung und Reaktion
Warnsignale früher sehen und im Ernstfall strukturiert handeln.
Nachvollziehbar
Reports und Prüfstände, die Ihre interne Dokumentation unterstützen.
EINORDNUNG
Was verändert NISG für Unternehmen?
Das NISG 2026 setzt die europäische NIS2-Richtlinie in österreichisches Recht um und tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Es verlangt ein Zusammenspiel aus technischen, operativen und organisatorischen Maßnahmen, das gesteuert, dokumentiert und regelmäßig überprüft wird. Ob und ab wann Ihr Unternehmen darunter fällt, ist eine rechtliche Frage. Diese klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung oder einer NISG-Beratung.
Leitung in der Verantwortung
Für wesentliche und wichtige Einrichtungen gilt: Die Leitungsorgane haben die Einhaltung der Risikomanagementmaßnahmen sicherzustellen und zu beaufsichtigen. Sie müssen an spezifisch gestalteten Cybersicherheitsschulungen teilnehmen. Mitarbeitenden sind regelmäßig entsprechende Schulungen anzubieten.
Reaktion mit klaren Fristen
Bei einem erheblichen Cybersicherheitsvorfall sind gestufte Meldungen vorgesehen: eine Frühwarnung binnen 24 Stunden, eine Meldung binnen 72 Stunden und ein Abschlussbericht binnen eines Monats. Das setzt voraus, dass im Betrieb überhaupt jemand einen Verdacht erkennt und die Meldung auslöst.
Umsetzung und Nachweis
Für wesentliche und wichtige Einrichtungen reicht Planung allein nicht aus. Geeignete und verhältnismäßige Risikomanagementmaßnahmen müssen umgesetzt werden; ihre Umsetzung und Wirksamkeit unterliegen den gesetzlichen Nachweispflichten.